Informationen in Gebärdensprache
Auf den folgenden Seiten stellen wir die Inhalte unserer Webseite als Videos in Gebärdensprache dar.
Eine Playlist mit allen Videos finden Sie auch auf unserem Youtube-Kanal.
Was ist Gewalt?
In den folgenden Videos erfahren Sie in Gebärdensprache, welche Formen Gewalt annehmen kann.
Eine Playlist mit allen Videos finden Sie auch auf unserem Youtube-Kanal.
Was ist körperliche Gewalt?
Was ist körperliche Gewalt?
Von körperlicher Gewalt spricht man, wenn Kinder, Jugendliche oder Erwachsene körperlich verletzt werden. Dies kann z.B. durch Treten, Boxen, Schubsen, Schütteln oder Schlagen mit Gegenständen passieren. In manchen Fällen ist es sogar so, dass Menschen durch Stichverletzungen, Würgen, Vergiftungen, Verbrühungen und Unterkühlungen verletzt werden.
Was ist seelische Gewalt?
Was ist seelische Gewalt?
Man spricht von seelischer Gewalt, wenn der/die Betroffene zum Beispiel durch Demütigungen, Beschimpfungen oder Drohungen immer wieder verletzt wird. Diese hinterlassen dann zwar keine körperlichen, dafür aber seelische Narben.
Seelische Gewalt kann genauso oder manchmal viel mehr wehtun als Schläge. Die Erfahrungen können ein Leben lang in Erinnerung bleiben.
Was ist sexuelle Gewalt?
Was ist sexuelle Gewalt?
Unsere Beratungsstelle arbeitet vorrangig zum Thema sexuelle Gewalt. Von sexueller Gewalt spricht man, wenn eine Person gezwungen oder erpresst wird, Dinge zu tun, um eine andere Person (sexuell) zu befriedigen.
Für das Opfer bedeutet dies Ekel, Demütigung, manchmal auch körperlichen Schmerz und vor allem tiefen seelischen Schmerz. Oft schämen sich die Betroffenen dafür, empfinden Schuldgefühle oder trauen sich nicht, darüber zu sprechen.
Vor allem Kinder, die von sexueller Gewalt betroffen sind, merken zwar oft, dass es nicht richtig ist, was passiert, können das Geschehen aber nicht einordnen, finden keine Worte dafür oder denken vielleicht sogar, dass sie selbst Schuld daran sind, dass das jemand mit ihnen macht.
Sexuelle Gewalt kann zwischen Erwachsenen, zwischen Erwachsenen und Kindern/Jugendlichen, aber auch zwischen Kindern und Jugendlichen passieren.
Zu sexueller Gewalt zählt zum Beispiel:
- Küsse, Zungenküsse und Küsse auf den ganzen Körper, obwohl die Person das nicht will und das unangenehm oder eklig findet.
- Wenn jemand eine Person gegen Ihren Willen am ganzen Körper streichelt.
- Wenn eine Person einer anderen Person zugucken muss, wie sie sich selbst am ganzen Körper oder an bestimmten Stellen (zum Beispiel an Scheide oder Penis) streichelt.
- Wenn eine Person sich Filme, Bücher oder Zeitschriften über Sex ansehen muss, obwohl sie das nicht will.
- Wenn eine Person sich mit anderen über Sex unterhalten muss, obwohl sie das nicht will.
- Wenn Personen sich gegenseitig an bestimmten Stellen (meistens an Scheide, Penis, Po oder an der Brust) streicheln müssen und eine andere Person schaut dabei zu oder filmt das.
- Wenn eine Person gegen ihren Willen angefasst wird: zum Beispiel an Scheide, Penis, Po oder an der Brust.
- Wenn eine Person jemanden an bestimmten Stellen anfassen und streicheln soll: zum Beispiel an Penis, Scheide, Po oder am Busen.
- Wenn sich eine Person einer anderen ohne deren Einverständnis nackt zeigt (zum Beispiel wenn ein Mann in der Öffentlichkeit seinen Penis zeigt).
- Wenn jemand eine andere Person zum Sex überredet oder zwingt.
- Wenn jemand überredet oder gezwungen wird, den Penis einer einer anderen Person in den Mund zu nehmen oder daran zu lecken oder einer anderen Person über die Scheide zu lecken.
- Wenn den Kindern und Jugendlichen Finger oder Gegenstände in die Scheide oder den Po gesteckt werden.
Sexuelle Gewalt wird meist von Menschen verübt, die aus dem engeren Umfeld des Opfers stammen,
wie beispielsweise Familienmitglieder oder Bekannte. Auch im Rahmen von Tätigkeiten
in Vereinen, beim Sport, beim Engagement in der Kirche sowie bei Angeboten von Jugendeinrichtungen kommt es immer wieder zu sexuellen Übergriffen.
Ein Großteil der Taten wird durch Männer verübt, aber auch Frauen können Täterinnen sein!
Jeder Mensch kann – unabhängig von Alter und Geschlecht von sexueller Gewalt betroffen sein!
Oft verspüren die Opfer starke Gefühle von Schuld und Scham, was die Täter*innen ausnutzen und durch manipulatives Verhalten verstärken.
Die Tabuisierung des Themas sexuelle Gewalt in der Gesellschaft sowie die leider immer noch stattfindende öffentliche Schuldzuweisung an Opfer tragen häufig mit dazu bei, dass Betroffene sich für die Übergriffe verantwortlich fühlen.
Wichtig ist uns: Das Opfer hat niemals Schuld an den Übergriffen!
Die Folgen von sexueller Gewalt zeigen sich auf vielfältige Art und Weise. Wie gravierend die Auswirkungen auf die betroffene Person sind, ist sehr individuell und hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab. Wird die sexuelle Gewalt in der Kindheit oder im Jugendalter erlebt, hat sie häufig Folgen, die sich bis ins Erwachsenenalter hinein auswirken können. Manche Betroffenen werden sich auch erst als Erwachsene darüber bewusst, dass sie als Kind oder Jugendliche*r sexuelle Gewalt erfahren haben.
(Sexuelle) Gewalt im Internet
(Sexuelle) Gewalt im Internet
(Sexuelle) Gewalt im Internet
(Sexuelle) Gewalt kann auch im Internet verübt werden. Durch die immer weitere Verbreitung digitaler Medien nimmt die Zahl von solchen Taten in den letzten Jahren stetig zu.
Unter digitaler Gewalt versteht man zum Beispiel
- Cybermobbing: das systematische Beleidigen, Erniedrigen und Schikanieren eines Dritten durch eine Gruppe, meist in den sozialen Netzwerken (z.B. WhatsApp-Gruppen, Facebook, Instagram). Die Grenzen zum Mobbing in der „echten Welt“ verschwimmen dabei häufig. Durch die Verbreitung von Gerüchten, Drohungen und Demütigungen im Internet kann die betroffene Person sich diesen fast nicht entziehen, wodurch das Cybermobbing zur besonderen Belastung wird.
- Unerwünschtes Sexting: hierunter versteht man das Versenden anzüglicher Nachrichten und Bilder ohne Konsens zwischen den Beteiligten. Typisch ist hier das Versenden so genannter „Dickpics“, also von Penisbildern, an Chatpartner*innen, ohne dass diese solche Fotos erhalten möchten.
- Cybergrooming: Beim Cybergrooming geben sich Erwachsene als Jugendliche aus und nehmen über soziale Netzwerke, Chats und Online-Spiele Kontakt zu Kindern und Jugendlichen auf. Meist erfolgt über einen längeren Zeitraum ein immer intensiver werdender Beziehungsaufbau, bis die Kinder und Jugendliche schließlich aufgefordert werden, Nacktbilder zu versenden oder einem persönlichen Treffen zuzustimmen. Dabei kommt es fast immer zu Erpressungsversuchen, bei denen z.B. gedroht wird, die Nacktfotos zu veröffentlichen, wenn die Jugendlichen nicht einen bestimmten Geldbetrag zahlen.
Sexuelle Gewalt am Arbeitsplatz und in der Schule
Sexuelle Gewalt am Arbeitsplatz und in der Schule
Sexuelle Gewalt kann man nicht nur im privaten Umfeld erfahren. Sexuelle Übergriffe finden auch am
Arbeitsplatz und in der Schule statt. Meist sind sie dadurch gekennzeichnet, dass zwischen Täter und Opfer ein Machtgefälle besteht. Der Täter nutzt dabei seine Überlegenheit aus, um sexuelle Gewalt auszuüben.
Für die Betroffenen ist es durch das Abhängigkeitsverhältnis oft besonders schwierig, gegen
die sexuelle Gewalt vorzugehen.
Sexuelle Gewalt am Arbeitsplatz kann zum Beispiel sein:
- anzügliche Bemerkungen zum Aussehen oder Verhalten einer Kollegin
- Aushängen pornografischer Materialien (z.B. Kalender mit mit Nacktbildern) im Büro oder Pausenraum
- körperliches Bedrängen, wenn sonst niemand anwesend ist (z.B. am Kopierer, im Lager, im Aufzug)
- vermeintlich unabsichtliches Berühren intimer Körperstellen, z.B. Brust oder Po beim Vorbeigehen
- Versenden anzüglicher Nachrichten oder Fotos per Mail oder Handy
- sexistisches Verhalten zur Herabwürdigung der weiblichen Kolleginnen (sollen Kaffee kochen, Flecken aufputzen etc.).
In der Schule kann sich sexuelle Gewalt wie folgt äußern:
- Belästigung in der Sportumkleide, beim Schwimmunterricht oder der Schultoilette
- unangemessene Hilfeleistung beim Sportunterricht
- Erpressung sexueller Gefälligkeit für bessere Noten
- Bedrängen bei 4-Augen-Gespräch
- Nachhilfeunterricht beim Lehrpersonal zuhause
- private Unternehmungen von Schulpersonal mit Schüler*innen
- Zeigen von pornografischem Material auf dem Schulhof